Haufige Fragen

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Eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ)

Unser Ziel ist es, dass Sie rundum zufrieden sind und keine Fragen offen bleiben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie!

Für Eigentümer

Wie hoch sollte der Erneuerungsfonds idealerweise sein?
Als Richtwert empfehlen Fachverbände eine jährliche Einlage von rund 0,2 bis 0,3 Prozent des Gebäudeversicherungswertes. Langfristig sollte der Fonds etwa 5 Prozent des Versicherungswertes erreichen, teilweise werden auch 6 bis 7 Prozent empfohlen – insbesondere bei älteren Liegenschaften. Ziel ist es, grössere Sanierungen ohne hohe Sonderbeiträge finanzieren zu können.
Sonderbeiträge werden dann erhoben, wenn der Erneuerungsfonds für anstehende Investitionen nicht ausreicht oder keine Rücklagen bestehen. Typische Beispiele sind grössere Sanierungen wie Dachersatz, Fassadenrenovationen oder Heizungsersatz. Sie werden gemäss Wertquoten auf die Eigentümer verteilt.
Grössere Unterhalts- und Erneuerungsmassnahmen werden an der Eigentümerversammlung beschlossen. Je nach Art der Massnahme ist entweder ein einfaches Mehr oder ein qualifiziertes Mehr erforderlich. Das Reglement legt fest, welches Quorum gilt.
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von Eigentümern oder Mietern, die gemeinsam den Strom einer Photovoltaikanlage nutzen. Der produzierte Solarstrom wird direkt im Gebäude verbraucht und nur überschüssige Energie ins Netz eingespeist. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage und senkt langfristig die Energiekosten.
In vielen Fällen ja. Mehrfamilienhäuser verfügen über grosse Dachflächen und einen konstanten Stromverbrauch, was eine hohe Eigenverbrauchsquote ermöglicht – insbesondere in Kombination mit einem ZEV. Dadurch amortisiert sich die Anlage besser und steigert gleichzeitig den Wert der Liegenschaft.
Offene Beiträge werden durch die Verwaltung eingefordert. Bleiben Zahlungen aus, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, bis hin zur Betreibung. Die Gemeinschaft darf nicht für Zahlungsrückstände einzelner Eigentümer aufkommen.
Grundsätzlich ist die Vermietung erlaubt, sofern das Reglement keine Einschränkungen vorsieht. Kurzzeitvermietungen wie Airbnb können jedoch reglementiert oder untersagt sein. Es empfiehlt sich, vorab einen Blick ins Reglement zu werfen oder die Verwaltung zu kontaktieren.
In der Regel versucht die Verwaltung zunächst zu vermitteln und sachliche Lösungen zu finden. Oft lassen sich Missverständnisse durch klare Kommunikation klären. Führt dies nicht zum Erfolg, können formelle Beschlüsse oder rechtliche Schritte notwendig werden.
Kosten für gemeinschaftliche Bauteile wie Dach, Fassade, Heizung oder Treppenhaus trägt die STWEG. Kosten innerhalb der Wohnung – etwa Bodenbeläge, Küchengeräte oder sanitäre Installationen – gehen in der Regel zulasten des jeweiligen Eigentümers, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht.
Eigentümer erhalten jährlich eine detaillierte Jahresrechnung mit Belegen sowie einen Revisionsbericht. Zudem können Unterlagen in der Regel auf Anfrage eingesehen werden. Transparenz ist ein zentraler Bestandteil einer professionellen Verwaltung.

Für Mieter

Wozu ist eine Hausordnung notwendig?
Die Hausordnung ist von Bedeutung, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft zu fördern und sicherzustellen, dass das Wohnhaus ordentlich und sauber bleibt. Es ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben, dass sich alle Bewohner an die Hausordnung halten.
In Situationen, in denen viele Menschen auf begrenztem Raum zusammenleben, ist es von großer Bedeutung, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz zu zeigen. Es ist ratsam, zunächst das direkte Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um etwaige Probleme anzusprechen. Sie könnten beispielsweise höflich darum bitten, die Lautstärke der Musik zu reduzieren. Falls dies keine Verbesserung bringt, empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Anliegen schriftlich mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Grundsätzlich ist es erlaubt, Ihre Wohnung unterzuvermieten.
Allerdings müssen Sie die Untervermietung in jedem Fall der Verwaltung melden und den Untermietvertrag zur Prüfung vorlegen. Bieri Verwaltungs AG behalten sich das Recht vor, eine Untervermietung abzulehnen, wenn die Bedingungen nicht offengelegt werden, missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, wie etwa eine Zweckentfremdung der Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter weiterhin für die Miete sowie für allfällige Schäden während der Untermiete haften. Die Wohnung darf grundsätzlich nur zum gleichen Mietzins weitervermietet werden; bei Möblierung ist ein Mietpreisaufschlag von maximal 20 % zulässig.
Für detaillierte Informationen empfehlen wir, die gesetzlichen Bestimmungen zur Untermiete zu beachten oder uns direkt zu kontaktieren.
Grundsätzlich ist es erlaubt, in Ihrer Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen beim Auszug die Kosten für zusätzliche Maßnahmen wie einen Nikotinanstrich in Rechnung gestellt werden können.
Das Abstellen von Gegenständen wie Schuhen, Kinderwagen oder Spielzeug im Treppenhaus oder vor der Haustür ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Treppenhäuser müssen gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften jederzeit als Flucht- und Rettungswege frei und sicher begehbar sein.
Sie dürfen ausschliesslich dem Zugang zu den Wohnungen dienen und nicht anderweitig genutzt oder blockiert werden.
Bitte bewahren Sie persönliche Gegenstände in Ihrer Wohnung auf.
Falls Sie in Ihrer Liegenschaft abgestellte Gegenstände im Treppenhaus bemerken, melden Sie uns dies gerne über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@bieriverwaltung.ch.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für bauliche Veränderungen an Ihrer Mietwohnung – wie das Entfernen von Wänden, das Streichen der Wände oder den Einbau eines Geschirrspülers – benötigen Sie in jedem Fall eine vorherige Genehmigung der Verwaltung.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail an info@bieriverwaltung.ch.

Wir prüfen Ihr Anliegen gerne und informieren Sie zeitnah über das weitere Vorgehen.
Eventuelle Kosten für Reparaturen oder den Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten und können gegebenenfalls vom hinterlegten Depot abgezogen werden. Weitere Gründe für eine Abzugsmöglichkeit können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.
Grundsätzlich wird jede Wohnung offiziell zur Vermietung ausgeschrieben. Wenn Sie jedoch einen potenziellen Nachmieter in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, können Sie uns diesen gerne als Vorschlag unterbreiten. Die Bewerbung wird dann gemäß unserem üblichen Verfahren geprüft.
Wenn Sie einen geeigneten und zahlungsfähigen Nachmieter finden und sowohl wir als auch der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterzeichnen, ist es möglich, außerhalb der vereinbarten Fristen zu kündigen.
In jeder Liegenschaft ist ein Hauswart zuständig, der sich um die Instandhaltung der Anlagen kümmert. Wir bitten Sie, die Hausordnung zu beachten, um Ihren Beitrag zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschaftliche Wohl in der Liegenschaft zu leisten.
Aufgrund der steigenden Energiepreise erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Nebenkosten. Es ist derzeit jedoch nicht möglich, eine genaue Einschätzung der erwarteten Mehrkosten abzugeben, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl weiterhin volatil sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre monatliche Akontozahlung nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich daher nicht auf die Akontozahlungen aus, sondern erst bei der jährlichen Abrechnung der tatsächlichen Nebenkosten.
Die Wohnkosten setzen sich im Allgemeinen aus der Miete, den Nebenkosten (wie Heizung, Warmwasser, Hauswartung usw.) und den privaten Wohnkosten (wie privater Strom, Internet usw.) zusammen. Die Energiekosten sind nicht in der monatlichen Miete enthalten, sondern werden über die Nebenkosten abgerechnet. Das bedeutet, dass Preiserhöhungen bei Energiekosten sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung widerspiegeln, nicht jedoch in Ihrer Miete. Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation im Auge zu behalten und gegebenenfalls die Akontozahlungen zu erhöhen oder Rücklagen zu bilden. Wenn Sie den Wunsch haben, die Akontozahlungen zu erhöhen, ist dies grundsätzlich möglich. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Einschätzung über den zu erwartenden Mehrbetrag zu geben.
Es wird empfohlen, die aktuelle Situation zu beobachten und gegebenenfalls die Akontozahlungen zu erhöhen oder Rücklagen zu bilden. Wenn Sie den Wunsch haben, die Akontozahlungen zu erhöhen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Mehrbetrags zu geben. Jedoch sind Sie nicht gezwungen die Akonto Beiträge anzupassen. Sie sind aber gezwungen ende Jahr der daraus resultierende Betrag aus der Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Mit dem im Mietvertrag festgelegten Mietzins leisten Sie eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Diese Vorauszahlung wird von unserer Verwaltung anhand früherer Nebenkostenabrechnungen oder Erfahrungswerten so genau wie möglich berechnet. Die tatsächlichen Verbrauchs- und Kostenwerte werden jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Wenn der tatsächliche Verbrauch höher ist als die geleisteten Vorauszahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Wenn die Kosten hingegen niedriger ausfallen, erhalten Sie eine Gutschrift.
Auch wenn Sie freiwillig auf die Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze usw. verzichten, sind Sie dennoch zur Zahlung verpflichtet. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.
Wenn Heizung und Wasser individuell abgerechnet werden, können die Nebenkosten für identische Wohnungen aufgrund unterschiedlichen Nutzerverhaltens variieren. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Nachbar wahrscheinlich einen anderen monatlichen Akonto Beitrag leistet als Sie. Daher kann es Unterschiede bei Nachzahlungen oder Gutschriften für Nebenkosten geben.
Die Höhe der Mietzinsanpassung wird durch die sogenannte “relative Methode zur Mietzinsanpassung” berechnet. Diese Methode basiert auf einem Modell, das vom Bundesamt für Wohnungswesen entwickelt wurde. Bei dieser Methode wird der Anstieg des Referenzzinssatzes berücksichtigt. Ein Anstieg um ein Viertelprozent führt zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Zusätzlich können auch 40% der Teuerung (gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. Die genaue Berechnung erfolgt anhand dieser Faktoren.
Im Mietrecht ist festgelegt, dass die Partei, die eine Änderung des Mietzinses wünscht, aktiv werden muss. Wenn der Referenzzinssatz sinkt, haben Mieter das Recht, eine Reduzierung des Mietzinses zu beantragen. Auf der anderen Seite können Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses kommunizieren, wenn der Referenzzinssatz steigt. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Partei, die Initiative zu ergreifen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine Mietzinsanpassung vorzunehmen.
Bei Mietzinsanpassungen müssen Vermieter dem Mieter die Erhöhung fristgerecht mitteilen. Dies erfolgt in der Regel mittels eines amtlichen Formulars. Die konkreten Fristen richten sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsterminen und Fristen oder den lokal üblichen Kündigungsterminen, sofern dies im Vertrag nicht näher geregelt ist.
Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember jedes Jahr.
Gemäß dem Mietrecht obliegt es dem Mieter, kleine Mängel selbst zu beheben, sofern dies ohne spezielles Fachwissen und mit einfachen Handgriffen möglich ist. Zu den Aufgaben des sogenannten kleinen Unterhalts gehören beispielsweise der Ersatz von Zubehör in Küche und Bad, das Entstopfen von Abflüssen, das Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen, der Austausch von Leuchtmitteln in Bad und Küche sowie die Reinigung von Fensterläden, sofern dies nicht gefährlich ist und kein Gerüst benötigt wird.
Der Mieter kann bei der Übernahme der Mietsache verlangen, dass schwere, mittlere und leichte Mängel beseitigt werden. Oft wird bei der Übernahme ein Übernahmeprotokoll ausgehändigt, in welchem der neue Mieter allfällige Mängel der Mietsache eintragen kann. Bei Rückgabe der Mietsache kann er ein Rückgabeprotokoll mit den vorhanden Mängel ausfüllen, welche dem nächsten Mieter als Beweismittel im Streitfall dienen kann.
Die Änderung und Erneuerung der Mietsache darf nur mit der Zustimmung der Verwaltung vorgenommen werden. Falls die Veränderung ohne Zustimmung erfolgte, ist der Mieter verpflichtet bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn die Verwaltung darauf besteht.
Der Mieter muss bei Vertragsende die Mietsache so zurückgeben wie es dem vertragsmässigen Gebrauch entspricht. Die Verwaltung muss also die normale Abnützung der Mietsache dulden. Ist die Mietsache aber durch übermässigen oder unsorgfältigen Gebrauch beschädigt, dann muss der Mieter für den Schaden aufkommen.

Wenn der Mieter sich weigert den Mietzins für die Untermiete bekannt zu geben.
Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete, z.B. zu hoher Mietzins.
Wesentliche Nachteile für den Vermieter, z.B. intensivere Abnutzung der Wohnung.

Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die einzuhaltende minimale Zeitdauer zwischen Zugang der Kündigung und dem Vertragsende. Beim Kündigungstermin handelt es sich um den Tag, an welchem das Mietverhältnis tatsächlich endet.
Eine vom Mieter ausgesprochene Kündigung ist definitiv und kann nicht zurückgezogen werden. Es besteht aber die Möglichkeit nach Rücksprache und Einwilligung mit der Verwaltung/Eigentümer, mit Abschluss eines neuen Mietvertrages das Mietobjekt weiter zu mieten.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter, respektive bei der Verwaltung eintreffen. Wenn Sie zum Beispiel auf Ende Juni kündigen wollen, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 31. März beim Vermieter eingetroffen sein. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der effektive Posteingang beim Vermieter.

Für Vermarktungskunden

Kann ich über meinen Verkaufspreis entscheiden?
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  • Ertragswertmethode: Diese Methode ist hauptsächlich für Mietobjekte relevant und bewertet den Wert einer Immobilie basierend auf den Mieteinnahmen. Dabei werden die aktuellen und potenziellen Einnahmen sowie die mit der Immobilie verbundenen Ausgaben berücksichtigt, um ihre Rentabilität zu bestimmen.
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